Verkaufs- und Lieferbedingungen für PR Chokolade A/S

Die vorliegenden Bedingungen gelten für jeden Verkauf/Dienstleistung von PR Chokolade A/S, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Unstimmigkeiten zwischen den Bedingungen und den Geschäftsbedingungen des Kunden jeglicher Art haben die Bedingungen Vorrang vor den Bedingungen des Kunden.

Angebot und Verkauf: Angebote sind für PR Chokolade A/S nur 30 Tage nach Abgabe gültig. Alle Preise sind exkl. MwSt. und lokalen Abgaben sowie ggf. Einfuhrzöllen.

Sonderaufgaben: Bei Sonderproduktionen, Druck usw. behält sich PR Chokolade A/S das Recht vor, mit einer Toleranz von +/- 10% zu über- oder unterliefern.

Lieferzeit und Verzögerung: Die angegebenen Lieferzeiten basieren auf dem besten Schätzungen von PR Chokolade A/S, sind jedoch unverbindlich für PR Chokolade A/S. Verzögerungen berechtigen den Kunden nicht zur Stornierung der Bestellung, bevor die Lieferfrist um 20 Tage überschritten wurde. Stornierung ist das einzige Rechtsmittel des Kunden und der Kunde kann somit keine Schadensersatzansprüche gegen PR Chokolade A/S im Falle von Verzögerungen oder Nichtlieferung geltend machen.

Rechnungsstellung: Rechnungen werden per E-Rechnung versendet. Bei Papierrechnungen wird eine Gebühr von 35 Dkr. pro Rechnung erhoben.

Kreditauskünfte: PR Chokolade A/S behält sich das Recht vor, Informationen über den Kunden, z.B. bei RKI oder anderen ähnlichen Kreditauskunfteien, einzuholen.

Versand: Alle Bestellungen werden ab Werk geliefert und auf Risiko des Kunden versendet, sofern nicht anders vereinbart. Für die Lieferung auf Europaletten (1/4, 1/2 und 1/1 Paletten) werden diese nachträglich in Rechnung gestellt.

Mängel/Defekte Waren: Reklamationen müssen sofort nach Feststellung des Mangels, jedoch spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen. Bei verspäteter Reklamation verliert der Kunde alle Reklamationsrechte. Sofern die Reklamation als berechtigt angesehen wird und PR Chokolade A/S eine Nachbesserung vornimmt, gehen die Frachtkosten zu Lasten und auf Risiko von PR Chokolade A/S. Es liegt jedoch immer in der Verantwortung des Empfängers, die Schokolade bei höchstens 50% relativer Luftfeuchtigkeit und bei einer Temperatur zwischen +5 – +18 Grad zu lagern.

Stornierung und Rücksendung: Bei unberechtigtem Rücktritt des Kunden von/einer Stornierung eines abgeschlossenen Vertrags ist PR Chokolade A/S berechtigt, nach eigenem Ermessen, alle mit der Bestellung verbundenen Kosten zu verlangen.

Die Rücksendung von Waren ist nur bei mangelhafter Lieferung und nur nach vorheriger Absprache möglich. Bei Rücksendung der Lieferung hat der Kunde für eine ordnungsgemäße Verpackung und Verpackung der Ware zu sorgen. Wenn die Waren bei der Ankunft bei PR Chokolade A/S beschädigt sind, erstattet PR Chokolade A/S die beschädigten Waren nicht.

Schadensersatz: Mit Ausnahme von Fällen, in denen PR Chokolade A/S oder deren Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, ist der Kunde von der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen, außer was in den vorstehenden Bestimmungen vorgesehen ist. PR Chokolade A/S haftet bei Schadensersatzansprüchen niemals für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn, Zeitverlust, Zinsverlust oder andere indirekte Verluste. Die Haftung von PR Chokolade A/S kann ferner niemals den Preis der Ware übersteigen. Der Kunde verliert darüber hinaus sein Recht, die Haftung geltend zu machen, wenn der Kunde nicht schriftlich gegenüber PR Chokolade A/S reklamiert, sobald der Kunde auf das mögliche Vorliegen einer Haftung von PR Chokolade A/S aufmerksam wird oder hätte aufmerksam werden müssen.

Höhere Gewalt: Alle Verkäufe und Angebote erfolgen vorbehaltlich höherer Gewalt, die z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Krieg, Ein- und Ausfuhrverbote sowie alle anderen Umstände im In- und Ausland umfassen kann, die außerhalb der Kontrolle von PR Chokolade A/S liegen.

Überschreitung der Zahlungsbedingungen: Bei Überschreitung der Zahlungsbedingungen werden 2,0% Zinsen pro angefangenem Monat sowie eine Mahngebühr von 20 € pro Mahnung berechnet.

Vereinbarung: 

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
  2. Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behält sich der Verkäufer das Eigentum an seinen Warenlieferungen vor.
  3. Durch Verarbeitung der gelieferten Waren erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise verarbeiteten Ware; die Verarbeitung erfolgt ausschliesslich unentgeltlich für den Verkäufer. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind sich Verkäufer und Käufer schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum an der verarbeiteten Ware auf den Verkäufer übergeht, der die Übereignung annimt. Der Käufer bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer.
    Bei der Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehender Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Ware. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechungswertes der vom Verkäufer gelieferten Ware zum Rechnungswertes der übrigen Ware.
  4. Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist.
    Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware des Verkäufers nur solche Gegestände, die entweder dem Käufer gehörten oder aber nur unter dem sogenannten einfachen Eigentumsforbehalt geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an den Verkäufer ab.
    Im anderen Falle d.h. beim Zusammentreffen der Vorauszessionen an mehrere Lieferanten steht dem Verkäufer ein Bruchteil der Forderung zu, entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände.
  5. Der Verkäufer verplichtet sich, auf Verlangen des Käufers, die ihm nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt
  6. Für diese Vereinbarung gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand und anwendbares Recht: Etwaige Streitigkeiten zwischen den Parteien werden vor den ordentlichen Gerichten mit dem Gericht in Kolding als erster Instanz entschieden. Die Vereinbarung der Parteien unterliegt dänischem Recht.

Andere Regelung: Das internationale Kaufrecht Nr. 733 vom 7. Dezember 1988 findet keine Anwendung zwischen den Parteien. Die Bedingungen haben Vorrang vor den dispositiven Bestimmungen des nationalen und internationalen Rechts.